Angeordnete Beratungen
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden, ist dies für alle Betroffenen - Kinder und Erwachsene - keine einfache Situation. Oft eskalieren Gespräche zwischen den Elternteilen; Verletzungen - neue und ältere - kommen hoch und überschwappen die Gefühle. Lösungen scheinen in weite Ferne zu rücken...
Die Angeordnete kindesorientierte Beratung ist eine Möglichkeit einer deeskalierenden Intervention bei hochstrittigen Eltern zum Schutze der betroffenen Kinder. Die Eltern sind in der Verantwortung gemeinsam getragene Lösungen für ihr/ihre Kinder zu finden - nur sie können die Situation für ihre Kinder verändern. Die Arbeit mit den Eltern ist kindsfokkusiert, zielorientiert und interventionsorientiert.
Die Anordnung einer Beratung kann für die betroffenen Eltern durchaus auch schwierige Gefühle wecken (Bsp. wir haben versagt, etc.). Nach meinem Verständnis jedoch stellt die behördliche oder gerichtliche Anordnung einzig den rechtlichen Rahmen dar für eine Beratung - da nur die Eltern den Konflikt zum Wohle der betroffenen Kinder lösen können und müssen, weil sie ihre Kinder gerne haben!
Das Angebot richtet sich an Behörden und Gerichte, welche mit der Situation hochstrittiger Eltern und deren Auswirkungen auf die Kinder konfrontiert sind. Es ist das Ziel, zeitnah eine von den Eltern gemeinsam getragene Regelung zu den strittigen Kinderbelange zu erarbeiten. Diese Intervention ist als vorsorgliche Massnahme gedacht - idealerweise zur Vermeidung einer weitergehenden Massnahme wie beispielsweise einer Beistandschaft. Wenn möglich und angebracht, werden die Kinder bei der Lösungsfindung miteinbezogen.
Die Eltern werden
- in ihrer Rolle als Eltern angesprochen
- in ihren Verantwortlichkeiten unterstützt,
- motiviert und auch
- dazu angehalten, tragfähige Entscheidungen auf Elternebene für die gemeinsamen Kinder zu treffen.
Sie handeln dazu transparente und verpflichtende Prozessvereinbarungen aus. Das Wohl der Kinder - oder eben die Frage "Wann und wie ist es den Kindern wohl?" - stehen im Zentrum der Beratungen.
In der Regel finden sechs bis zehn gemeinsame Gespräche mit den Kindseltern statt. Dazu auch ein Auftragsklärungsgespräch (bevorzugt direkt vor Ort mit den auftragegebenden Stellen; es kann auch telefonisch erfolgen). Welche Themen sollen angegangen und verändert werden? Wo genau haben die Eltern die Schwierigkeiten? Die Eltern sollen ja auch wissen, wo bei ihnen - aus der Sicht der auftragegebenden Behörden - noch Veränderungspotential hin in eine positive Richtung zum Wohle der Kinder liegt.
Diese Punkte werden dann mit den Eltern bearbeitet. Die getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und bei erfolgreichem Abschluss werden diese den Behörden/Gerichten zugestellt. Der Blick geht radikal in die Zukunft - nicht mehr in die Vergangenheit, denn diese kann nicht mehr verändert werden.
Auch eine Nichteinigung zwischen den Eltern ist ein Resultat. In diesem Fall kann eine fachliche Situationseinschätzung an die auftragegebenden Stellen erfolgen.
Ich arbeite hauptsächlich im Tandem. Im Beratungstandem, da ich überzeugt bin, dass es gerade bei hochstrittigen Elternsituationen angebracht und oft auch angezeigt ist, dass auch auf Seite der Beratenden beide Geschlechter abgebildet werden können. Zudem kann so auch nach dem Vierohren- bzw. Vieraugenprinzip gearbeitet werden. Tandem-Beratungen sind Angebot von InBeziehung.ch in Zusammenarbeit mit Marjana Guberac; Systemische Paar- und Familientherapeutin und Inhaberin der Praxis für Familien in Solothurn sowie Barbara Lussi, Sozialpädagogin und langjährige erfahrene Familienbegleiterin und Multifamilienarbeiterin und Nuria Frank, M. Sc. Psychologin. Alle Beratenden sind mehrjährig erfahrene FachtherapeutInnen im Interventionsprogramm für hochstrittige Eltern "Kinder aus der Klemme"
Kontaktieren Sie mich bei Bedarf und Interesse, gerne mache ich Ihnen ein Angebot.
Reto Baumann
Sozialarbeiter FH, systemisch-integrativer Paartherapeut HJI, Mediator BFH und Klärungshelfer

