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Tarife 2025

Paarberatungen, Trennungsberatungen:
Der Stundenansatz beträgt CHF 160.00

Die Honorarabrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. In der Regel dauert eine Beratung 90 Minuten, so dass    Sie als Paar mit einer Investition von rund CHF 240.00 pro Sitzung rechnen müssen. Bei knappen finanziellen Verhältnissen dürfen Sie mich ungeniert auf eine Reduktion des Honorars ansprechen. Paarberatungen und Trennungsberatungen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Einzelberatungen:
Der Stundenansatz beträgt CHF 150.00

Die Honorarabrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. In der Regel dauert eine Beratung im Einzelsetting 60 Minuten. Bei knappen finanziellen Verhältnissen dürfen Sie mich ungeniert auf eine Reduktion des Honorars ansprechen. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

 

Mediationen / angeordnete Mediationen:
Der Stundenansatz bei selbstgewählten (freiwilligen) Mediationen beträgt CHF 180.00

Bei behördlich oder gerichtlich angeordneten Mediationen beträgt das Honorar Fr. 190.-/h (in Anlehnung an den aktuellen Tarif für die unentgeltliche Rechtspflege URP im Kanton Solothurn).

Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. In der Regel dauert eine Mediationssitzung 90 Minuten (in Ausnahmefällen länger). Damit entstehen einer Konfliktpartei in der Regel «Klärungs»-Investitionen zwischen CHF 135.00 (bei 90 Minuten) und CHF 180.00 (in Ausnahmefällen bei 120 Minuten) pro Sitzung. Mediationen können wie Paarsitzungen und Trennungsberatungen nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Freiwillige kindorientierte Elternberatung:
Im Einzelsetting (1 Beratungsperson) beträgt der Stundenansatz CHF 180.00; wird von den Eltern eine Beratung mit 2 Beratungspersonen gewünscht, beträgt der Stundenansatz CHF 300.00

Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. In der Regel dauert eine Sitzung 90 Minuten (in Ausnahmefällen länger). Kindorientierte Elternberatungen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Angeordnete (kindorientierte) Beratungen:
Im Einzelsetting (1 Beratungsperson): Der Stundenansatz beträgt CHF 190.00
Tandem-Beratungen (2 Beratungspersonen, siehe auch Angebote): Diese werden in speziellen Situationen angeboten. Hier beträgt der Stundenansatz CHF 300.00. In der Regel dauern auch diese Gespräche jeweils 90 Minuten.

Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. In der Regel dauert eine Sitzung 90 Minuten (in Ausnahmefällen länger). Behördliche und/oder gerichtlich angeordnete Beratungen können ebenfalls nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Dienstleister (Praxis InBeziehung) und der auftragegebenden Stelle (Behörde; Gericht) oder einem subsidiären Finanzieren (in der Regel einem Sozialdienst oder einem KES-Dienst).

 

Supervision:
Für eine Einzelsupervision beträgt der Stundenansatz CHF 160.00
Für eine Gruppen-/Teamsupervision (Teamgrösse ab 3-4 Personen) beträgt der Stundenansatz CHF 200.00

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