Angeordnete Mediationen
Angeordnete Mediationen kommen oft im zivilrechtlichen Bereich zur Anwendung. Dabei handelt es sich meist um familienrechtliche Konflikte bei Trennungen oder Scheidungen bei denen die persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten eine wichtige Rolle spielt und/oder es nebst der Klärung von vergangenen Sachverhalten auch um eine zukunftsgerichtete Lösung geht, weil nach der Streitbeilegung nicht alle Brücken abgebrochen werden können (oder sollen).
Idealerweise werden Mediationen in einem Verfahren als vorsorgliche Massnahme angeordnet (Bsp. im Kindesschutz gem. Art. 307 Abs. 3 ZGB ggf. in Verbindung mit Art. 445 ZGB), bevor ein abschliessender behördlicher oder gerichtlicher Entscheid gefällt worden ist (Bsp. Beistandschaft gem. Art. 308 ZGB).
Das tönt jetzt vielleicht alles sehr "rechtlich". Nach meinem Verständnis ist jedoch das Wertvolle daran, dass Aussenstehende Fachpersonen es den Eltern zutrauen, dass diese es schaffen, die schwierige Situation zu lösen. Diese Sichtweise kann es den betroffenen Parteien ermöglichen, IHRE Lösung für eine schwierige Situation zu erarbeiten und sich so als selbstwirksam zu erleben (gerade bei kindesorientierten Mediationen) denn: Die Eltern sind die Experten für IHRE Situation.
Gleichzeitig ist die angeordnete Mediation kein Garant für eine Lösung, da eine Mediation immer auch ergebnisoffen angelegt ist; d. h. die Medianden können sich im besten Fall einigen - müssen es jedoch nicht. Oft sind schwierige Gefühle und emotionale Verletzungen "Mitspieler" im Prozess der Mediation. Finden Medianden jedoch eine gemeinsame Lösung für die Streitpunkte, wird eine Mediationsvereinbarung erstellt, diese mit den Medianden besprochen und der leistungsbestellenden Stelle (Behörde/Gericht) zugestellt. Sind die Fronten zwischen den Streitparteien zu verhärtet und können im Mediationsprozess nicht verändert werden muss ggf. auch konstatiert werden, dass eine Mediation zum aktuellen Zeitpunkt nicht das geeignete Konfliktbearbeitungsmittel ist und die Mediation gescheitert ist. Auch das kann sein.
Als Mediator bin ich verantwortlich für den Prozess der Mediation und habe inhaltlich keine Entscheidungskompetenzen. Ich begleite die Medianden auf dem Weg zu einer fairen Lösung. Dabei ist mir meine Allparteilichkeit ein wichtiges Gut, jeder von Ihnen hat gute Gründe für seinen/ihren Standpunkt – und es gibt kein Richtig oder Falsch, aber für alle Beteiligten ein Fair und stimmig!
Was ich im Bereich Mediationen anbieten kann: Mediation in Trennungs- und Scheidungssituationen, kindesorientierte Mediationen, Mediationen zwischen Eltern und Jugendlichen, Mediationen im Familienkontext.
Reto Baumann
Sozialarbeiter FH, systemisch-integrativer Paartherapeut HJI, Mediator BFH und Klärungshelfer

